Informationen zum Baurecht für Tiny Houses

Natürlich darf nicht jeder Mensch auf der Suche nach Wohnalternativen einfach irgendwo irgendein Tiny House bauen und bewegen. Der Bau und die Aufstellung müssen von der örtlichen Behörde genehmigt werden, ebenso die Zulassung mobiler Tiny Houses für die Bewegung im Strassenverkehr. Hier sind die wichtigsten Vorüberlegungen für eine amtlich zugelassene und bezahlbare Anschaffung von Minihäusern zusammengefasst:

Baugenehmigung und Stellplatzgenehmigung

Eine Hürde für die Baugenehmigung zu einem Tiny House ist in Deutschland die Regelung zum Planungsrecht. Bereits gebäudeähnliche Strukturen von Gartenhausgröße müssen genehmigt werden. Zunächst muss ein Bauantrag für das Minihaus bei der Gemeinde eingereicht werden. Diese entscheidet darüber, ob eine Anmeldung nach Vorlage der Bauunterlagen genügt oder ein Bauantragsverfahren nötig ist. Zu den entscheidenden Faktoren bei der Genehmigung gehört unter anderem die Entscheidung, ob das Grundstück unter dem geplanten Häuschen innerhalb oder außerhalb einer Gemeinde ist. In der Regel ist das Genehmigungsverfahren unkomplizierter, wenn der Bau innerhalb der Gemeinde geplant ist.

Noch vor der Baugenehmigung muss geklärt werden, wie es sich mit der Stellplatzgenehmigung für ein Tiny House am geplanten Aufstellort verhält. Dafür haben in Deutschland die Gemeinden und Bundesländer unterschiedliche, aber ähnliche Regelungen. So darf ein Eisenbahnwaggon zwar in einem Gewerbegebiet ausgebaut, aber nur in einem privaten Wohngebiet bewohnt werden. Dort wiederum ist seine Aufstellung verboten. Ähnlich strenge Einschränkungen gelten für Zirkuswagen und Wohnmodule auf dem Transportanhänger. Es empfiehlt sich daher, gleichzeitig mit dem Bauantrag auch über die Stellplatzgenehmigung mit dem ansässigen Architekten zu reden, um Aufstellhürden von vornherein zu vermeiden.

Nutzung von Freizeitgrundstücken

Einfach das Tiny House im Schrebergarten aufstellen? Das kann unter Umständen von der Gemeinde verboten werden. Denn die Nutzung von Freizeitgrundstücken für den gewünschten, mobilen Miniwohnraum hängt davon ab, welche Aufstellformen an Gebäuden dort überhaupt erlaubt sind. Dies wiederum unterliegt den Festlegungen jeder einzelnen Gemeinde zur örtlich geltenden Definition „Freizeitgrundstück“. Mischgebiete für Wohnen und Garten eignen sich am ehesten für den autarken Wohn- und Lebensraum. Selbst wenn die Genehmigung zur Nutzung für ein Tiny House erteilt wird, muss unbedingt rechtzeitig erfragt werden, ob diese Nutzugangsgenehmigung ganzjährig gilt oder saisonal eingeschränkt ist (zum Beispiel aufgrund der Strom- und Wasserversorgung auf Campingplätzen).

Straßenverkehrszulassung für mobile Tiny Houses

Fahrzeuge und Anhänger, die sich bauartbedingt schneller als mit sechs km/h im Strassenverkehr bewegen, benötigen dafür eine Zulassung nach der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Wird ein mobiles Tiny House gewerblich von Schaustellern, Land- und Forstwirten oder Bauunternehmen gefahren, braucht es keinen TÜV, in allen privaten Nutzungen allerdings für Anhängergeschwindigkeiten über 25 km/h. Je nachdem, wie häufig das Tiny House bewegt wird, kann es entweder

– per Kurzzeitzulassung für den Anhänger oder
– per Ausnahmezulassung als Schausteller (falls ein Schausteller einverstanden ist, übernimmt dieser – – die Einmalzulassung mit seiner gewerblichen Zulassung)

Soll das Tiny House ein ständig bewegtes, mobiles Zuhause sein, benötigt es eine Einzel-Betriebserlaubnis. Ein DEKRA- oder TÜV-Gutachter erteilt diese in Form einer nationalen Typgenehmigung. Für mobile Transportpläne außerhalb von Deutschland muss eine EG-Typgenehmigung nach europäischer Rahmenrichtlinie 70/156/EWG vorliegen.